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Winterdienst

„A beautiful sight we’re happy tonight walking in the winter wonderland“

So wunderschön wie der Winter in diesem sehr bekannten Weihnachtslied beschrieben wird, erlebt man ihn nicht unbedingt, wenn man an die Sicherstellung des Räumens und Streuens der Straßen und Gehwege denkt.

Denn: Die Schneeräum- und Streupflicht herrscht in Deutschenland für Eigentümer und Mieter und besteht zu den folgenden Zeiten:

  • an Werktagen von 7 bis 21 Uhr
  • an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr

Ist Ihnen der Winterdienst auch lästig?
Wir kümmern uns gerne für Sie Umkreis von 20km um Ganderkesee!

Dann melden Sie sich gerne bei uns unter:

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