Unsere Vertragspartner

Baumfällung

Hello Oktober! 

Den Startschuss für die Baumfällsaison hast du hiermit eröffnet! Bis Februar sind Baumfällungen nun laut Bundesnaturschutzgesetz erlaubt. 
Diese Regelung sorgt dafür, dass brütende Vögel ihren Nachwuchs von März bis September ungestört aufziehen können. Geht von einem Baum eine akute Gefahr aus, sind hier natürlich Ausnahmen möglich. ⠀
Wir kennen uns in behördlichen Fragen aus, verfügen über das richtige Werkzeug und die notwendige Sachkenntnis, zum Beispiel wenn ein Baum stückweise abgesetzt werden muss. 
Suchen Sie jemanden, der über eine vollständige Schutzausrüstung aus Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhen, Helm mit Visier und Gehörschutz,  sowie Handschuhen und einem absolvierten Motorsägen-Grundlehrgang verfügt? ⠀
Oder gar den Fachkenntnissen und Fertigkeiten eines Treeworkers und seiner Seilklettertechnik? ⠀
Dann melden Sie sich bei uns! 
Wir decken das Thema „Baum“ aus allen Perspektiven ab!⠀
Seilklettertechnik, Baumfällarbeiten mittels Steiger, Sturmschäden und der damit eventuell verbundene Notdienst wird unsererseits ebenso abgedeckt, wie der Verkauf von Kaminholz. ⠀

weitere aktuelle Projekte

Torfbrandklinker im Fischgrätverband

Bei diesem Projekt wurde für ein Bremer Stadthaus eine neue Pflasterung gewünscht, die zum Stil des Gebäudes passt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen.
Für die Pflasterung haben wir einen historischen Torfbrandklinker gewählt und hochkant im Fischgrätverband verlegt.

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